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"Die spinnen die Römer!" - LRA: Sendeanlage fügt sich "harmonisch" ins Ortsbild
24.04.2011 - Das Landratsamt hat den Widerspruch eines der der am stärksten betroffenen Nachbarn abgelehnt und verstrickt sich in Widersprüche zu älteren Aussagen.
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Gärtringen
"Die spinnen die Römer!" - LRA: Sendeanlage fügt sich "harmonisch" ins Ortsbild
24.04.2011 - Das Landratsamt hat den Widerspruch eines der der am stärksten betroffenen Nachbarn abgelehnt und verstrickt sich in Widersprüche zu älteren Aussagen.
Nach Ansicht des Landratsamtes Böblingen ist die Sendeanlage in der Bismarkstraße in Gärtringen zulässig weil:
- sie sich "harmonisch" ins Ortsbild einfügt
"Diese visuell wahrnehmbare Antenne ist jedoch nicht geeignet die vorhandene Harmonie entlang der Bismarckstraße und ihrer unmittelbaren Umgebung zu stören." - eine Standortbescheinigung vorliegt und die Grenzwerte eingehalten werden.
- die Grenzwerte sicher sind, weil diese sicher sein müssen und deswegen niemand erkranken darf.
- Wertminderungen nur Spekulativ sind weil:
"Auch unter dem Gesichtspunkt der geltend gemachten Wertminderung ihres Grundstücks steht den Wspr. kein nachbarlicher Abwehranspruch zu. Ein solcher kommt im Zusammenhang mit dem Gebot der Rücksichtnahme nur in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks ist. Die Wspr werden, jedoch in der Nutzung des Grundstücks in keiner Weise beeinträchtigt, insbesondere nicht im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen."
Hugh - wir haben wieder zitiert! Und wer jetzt doch darunter leiden sollte, verhält sich schlicht verordnungswidrig!

Hier der Bescheid in Gänze >>> (265kB)
Bescheid widerspricht der Auffassung des LRA vom 28.02.2010
Nebenbei wird die Grundaussage des LRA, in der Pressemitteilung von Herr Eisenmann vom 8. Februar 2010, dass Sendeanlagen wie diese Genehmigungspflichtig sind, wieder in Frage gestellt. Dabei wird sich auf ein bereits 21 Jahre altes Urteil des VGH-BW bezogen:
"Demnach wäre auch eine mehr als 10 m hohe Antenne, die zum Teil innerhalb eines Gebäudes errichtet ist, aber nicht mehr als 10 m über das Dach des Gebäudes hinausragt, verfahrensfrei." (S.3)
Bei Herrn Eisenmann heißt es hingegen:
"Inzwischen liegen der Baurechtsbehörde weitere Anfragen zur Errichtung von Mobilfunkmasten vor. „Wir haben deshalb über das Regierungspräsidium Stuttgart als höherer Baurechtsbehörde eine grundsätzliche Klärung dieser Frage herbeigeführt,“ so Eisenmann. Die Folge – die Aussagen der Landesbauordnung werden dort so interpretiert, dass sich die angegebene 10 m-Grenze auf die Eigenhöhe des Mastes bezieht. Und das unabhängig davon, ob der Mast teilweise innerhalb eines Gebäudes steht oder um welches Maß er ein Gebäudedach überragt."
Also was nun? Ist das die Vorbereitung darauf, dass das LRA demnächst wieder verfahrenspflichtige Anlagen genehmigungsfrei behandeln wird?
In allen seinen Teilen ist dieser Ablehnungsbescheid ein weiteres Dokument "staatlich organisierten Unverantwortlichkeit" in Sachen deutscher Mobilfunkpolitik.
Mobilfunkvorsorgekonzept
16.02.2010 - Am Montag den 15.02.2010 trafen sich auf Einladung von Bügermeister Weinstein Vertreter aller Fraktionen des Gärtringer Gemeinderats mit der Interessengemeinschaft Bismarkstraße und einem Vertreter des Landratsamtes (LRA) zur Aussprache.
Die IG-Mobilfunk war dazu geladen, die bereits in einer Pressemitteilung erwähnten „kommunalen Handlungsfelder“ in Fragen einer Mobilfunkvorsorgeplanung aufzuzeigen und zu erläutern.
Die Ergebnisse der im Rahmen einer offenen und konstruktiven Atmosphäre geführten Gespräche sollen nun kurzfristig Eingang in die Ausschussarbeit der Gemeinde finden.
Unabhängig von der Frage ob die Sendeanlage im Zuge des nun nötigen Genehmigungsverfahrens seitens des Vermieters noch verhindert werden kann, wurde festgehalten, dass die durch die IGM vorgestellten Handlungsfelder so oder so umsetzt werden sollten, denn irgendwohin wird O² seine Sendeanlage letztlich bauen wollen, die nächste Sendeanlage kommt bestimmt und alte Verträge laufen aus.
Das LRA zeigt sich offen, die Optionen für kommunale Mobilfunkvorsorgekonzepte im Raum Böblingen ggf. als Handlungsempfehlung für die Gemeinde zusammenzustellen. Ein entsprechendes Rechtsgutachten der Gemeinde Ravensburg und weitere rechtliche Beurteilungen und Grundlagen für diese Option wurde dem LRA und der Gemeinde Gärtringen im Nachgang übermittelt.
Ein Ausweg für Gärtringer Gemeinderat und BM Weinstein
11.02.2010 - Nun soll nachgeholt werden was das Landratsamt verschlafen hat. Die nach Recht und Gesetz bis Dato illegal errichtete Mobilfunksendeanlage in Gärtringen soll nun im Nachgang mit einem Baugenehmigungsverfahren legalisiert werden. Bis dahin wurde eine Nutzungsuntersagung angeordnet. Das ist nun die Change für die Gemeinde Gärtringen und Bürgermeister Michael Weinstein sich zum Schutz ihrer Bürger zu positionieren. Nur ein Mobilfunkvorsorgekonzept kann den Weg dahin bereiten.
Bereits am Montag soll ein Treffen von OB Weinstein mit den Vertretern der IG-Bismarckstraße, Gemeinderäten und Vertretern des Landratsamtes stattfinden. Hier soll die Sachlage und das weitere Vorgehen erläutert und diskutiert werden.
Die bis heute in der Presse wiedergegebenen Möglichkeiten greifen nach Ansicht der IG-Mobilfunk e.V. viel zu kurz und sind bereits jetzt zum Scheitern verurteilt. „Gebietsverträglichkeit, immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit, Eigenhöhe sind hier keine Argumente an der die Inbetriebnahme dieser hochtoxischen Sendeanlage letztlich scheitern wird.“
Wenn die Gemeindevertretung es erst meint hinter Ihren Bürgern zu stehen um diese vor absehbaren Gesundheitsschäden und Immobilienwertverlusten zur schützen und zeigen möchte, dass sie den Gemeindefrieden wieder herstellen will, gibt es hierfür nur ein Verfahren mit hoher Aussicht auf Erfolg.
Mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 02. August 2007 haben Gemeinden das Recht ein eigenes Mobilfunkvorsorgekonzept zu verfolgen. Damit besteht erstmals die Möglichkeit in den wesentlichen Fragen der baulichen Ausgestaltung der Mobilfunkversorgung die Planungshoheit zu erlangen. Hiermit kann der völlig außer Rand und Band geratene Antennenwildwuchs eingedämmt und der ganze Prozess auf eine allgemeinverständliche demokratische Grundlage gestellt werden.
Zur Umsetzung werden dem Gärtringer Gemeinderat folgende Schritte vorgeschlagen:
- Beschlussfassung zur Erstellung eines Mobilfunk-Vorsorgekonzeptes (hier finden Sie die Beurteilung der Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen - 3MB)
- Beschlussfassung zur Erstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Gärtringen-West
- Erlass einer Veränderungssperre (vor Erteilung der Baugenehmigung durch das LRA)
- Gleiches Prozedere für alle sonstigen Bebauungsplangebiete
- Bestandsaufnahme des Ist Zustands durch spezialisierte Planungsbüros (erstellen eines Senderkataster, Erhebung der vorhandenen Strahlenbelastung)
- Definition der Grundversorgung in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern, Bedarfsplanung, Festlegung sensibler Bereiche, Potenzialanalyse möglicher Standorte, Zukunftsfähigkeit …)
- Grundlage für eine kommunale Steuerungsmöglichkeit ist ein
verbindliches funktechnisches Standortgutachten - Ausweisung von Positivstandorten nach dem ALARA-Prinzip (as low as reasonable achievable)
- Nach und nach Rück- und Umbau der sich bereits im Betrieb befindlichen Anlagen nach auslaufen der Altverträge.
Dieser grobe Maßnahmenkatalog beruft sich u.a. auf die Ausführungen von Rechtsanwalt Dr. Herkner, dem Spezialisten auf dem Gebiet des Mobilfunkrechts und stützt sich auf das Vorgehen anderer Gemeinden und Städte die das Problem erkannt haben und verantwortungsvoll handeln: z.B. Ravensburg, Gelnhausen, Gütersloh, Attendorn und der Gemeindeverbund Füssen.
Eine Riesenchange wie wir meinen aber eine große Aufgabe für die Verantwortlichen die ersten drei Schritte, in Bezug auf den Auslöser der Auseinandersetzung, noch rechtzeitig umzusetzen.
Mobilfunkkritik zieht Kreise
23.01.2010 - Am Freitag den 22.01.2009 fand in Gärtringen ein Informationsabend der IG-Bismarckstraße vor 100 Besuchern statt. Die IG-Mobilfunk e.V. referierte. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet. Verstärkung für den Verein. Überwachungsstation montiert.
Der kurz vor Inbetriebnahme stehende neue Mobilfunksender der Firma O² hat den geballten Zorn der Bürgerschaft entfacht. Der offizielle Teil des Infoabends endete nach dreieinhalb Stunden intensiver Diskussion. Inoffizielles Ende war am Vortragsort dann um Mitternacht, und in der Kneipe ebbten die Diskussionen erst zwischen ein und zwei Uhr morgens ab.
Der 16,6 m hohe Mast steht in der Bismarckstraße 47 in einer alten Scheune, mitten in dichter Siedlungsstruktur. Die Antennen sind fast höhengleich zur umliegenden Wohnbebauung montiert. Alle Zuhörer waren sich schnell einig, dass dies ein aus strahlenhygienischer Sicht absolut inakzeptabler Standort ist. Die IG-Mobilfunk ist überzeugt, dass diese Anlage zurzeit illegal errichtet wird, da keine hierfür benötigte Baugenehmigung vorliegt. Die Aktiven vor Ort wollen noch diese Woche eine einstweilige Verfügung für den sofortigen Baustopp erwirken. Hierzu wurde auf unser Anraten eine im Mobilfunkrecht erfahrene Rechtsanwältin aus Baden-Württemberg eingeschaltet.
Die IG-Mobilfunk war mit sechs Mitgliedern vor Ort. Auftritt, Präsentation und der Infostand mit umfangreichen Materialien zum Thema waren anscheinend so überzeugend, dass mehrfach angedeutet wurde, dass die IG-Bismarckstraße Gärtringen am besten doch gleich komplett der IG-Mobilfunk in Herrnberg und Umgebung e.V. beitreten sollte, um deren vorhandene Körperschaft und Struktur zu nutzen. Hierüber wird der Verein auf seiner nächsten Vereinssitzung beraten. Bis dahin soll bereits das relevante Material und die entsprechenden Informationen auf der Netzseite der IG-Mobilfunk e.V. unter der bereits bestehenden Rubrik „Gärtringen“ eingestellt werden.
Bereits am Montag dieser Woche wurde durch unseren Verein ein Hochfrequenzmessgerät mit Datenloggerfunktion in einem Dachgeschoss der Nachbarbebauung zur Überwachung der Anlage in Gärtringen montiert.
O²-Mobilfunksender in Gärtringen illegal
21.01.2009 - Von einem Tag auf den anderen sahen sich die Bewohner einer neuen Mobilfunksendeanlage gegenüber. Niemand der direkt betroffenen Anwohner ist um sein Einverständnis im Rahmen eines ordentlichen Baugenehmigungsverfahrens gefragt worden.

Die Abstände zum nächsten Schlafzimmerfenster betragen teils weniger als 10 m. Eine Interessengemeinschaft aufgebrachter Bürger hat sich daraufhin rund um die Bismarckstraße formiert.
Das Delikate an der Situation ist, dass diese Anlage zurzeit illegal errichtet wird. Nach mehrfach abgesicherten Informationen die der IG-Mobilfunk vorliegen ist dieses Bauvorhaben genehmigungspflichtig. Die Bauverwaltung in Gärtringen bestreitet dies, kann aber in ihrem Antwortschreiben an einen Anlieger hierfür nur Ihre (falsche) Interpertation der Rechtsgrundlage benennen. Sie ist der irrigen Annahme aufgesessen, dass nur zählt was oben rausschaut. Die Rechtsprechung zum §50 der Landesbauordnung besagen, dass die Gesamthöhe einer Anlage relevant ist, welche in diesem Fall mit über 16 m bis auf den Scheunenboden reicht. Die Stadt Pfullingen zum Beispiel zieht aus solchen Fakten klare Konsequenzen.
Die Stadtverwaltung Gärtringen ist nach Auskunft der direkten Nachbarschaft untergetaucht. Seit fünf Wochen vorliegende Briefe und rechtsanwaltliche Anfragen werden nicht beantwortet. Herrn Kirchhoff z.B., einem der am heftigsten betroffenen Anwohner, wird während des Telefonats mit dem Bauamt einfach der Hörer aufgeknallt. Ein Beschwerdebrief an den Bürgermeister bleibt indes unbeantwortet. Derweil stehen die Arbeiten an der Sendeanlage kurz vor dem Abschluss, lediglich der Anschluss an die Energieversorgung muss noch hergestellt werden.
Neben der Illegalität der Anlage ist auch das gesundheitliche Risiko für die Anlieger des Mobilfunksenders beachtlich! Der Sender liegt mitten in einem Wohngebiet mit Kindergarten und Altenheim. Die ohnehin relativ starke Mobilfunkbestrahlung durch die bereits vorhandenen Sendeanlagen im evangelischen Kirchturm und in der mittleren Bismarckstraße wird durch den O²-Sender weiter erhöht. Der moderne Schlafzimmerfensterblick
Die Nähe der Anlage zu Schlafzimmerfenstern in der Nachbarschaft ist kriminell. Der Standort ist aus Vorsorgegesichtspunkten eine echte Katastrophe, dümmer hätte die Wahl und Ausgestaltung des Standortes kaum sein können.
Die IG-Mobilfunk appelliert an alle Verantwortlichen in der Gemeinde Gärtringen einen Wildwuchs der Mobilfunkantennen nicht weiter zu zulassen. Ein Senderstandort wie dieser dürfe nicht in Betrieb genommen werden und ist mit allen Mitteln zu verhindern um mögliche schwerwiegende Gesundheitsschäden von der Bevölkerung abzuwenden und dem Gemeinwohlinteresse in Gärtringen gerecht zu werden. Stattdessen ist ein Mobilfunkvorsorgekonzept mit der Ausweisung von Positivstandorten, die die Versorgung mit Mobilfunk im Außenbereich gewährleisten kann und dabei die größtmögliche Emissionsminderung von Mobilfunkstrahlung ermöglichen, zu erarbeiten, solange keine alternativer Technologie zu dieser toxischen Mikrowellenstrahlung verfügbar ist.




