Aktuelles

Staat und WHO informieren falsch

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­Jörn Gutbier über Mobilfunktechnik und deren Gefahren. Im Interview stellte er sich den Fragen der Kreiszeitung Böblingen.

Weil im Schönbuch

Halle voll besetzt

07.02.2010 - Der Vortragsabend zum Thema Neubau einer O² Sendeanlage auf einem Gebäude der Telekom war ein voller Erfolg. Ca. 150 Besucher folgten der Einladung der örtlichen Interessengemeinschaft. IG-Mobilfunk referierte.

Gärtringen

Landratsamt genehmigt

18.08.2010 Herr Eisenmann als erster Landesbeamter des Landratsamt Böblingen, hat das zweimal verweigerte Einvernehmen der Gemeinde Weil im Schönbuch ersetzt und die Mobilfunksendeanlage von O² an dem geplanten "Katastrophenstandort" als zulässig erklärt.

Grundlagen

  • Diagnose-Funk

    Die EMF-Verbraucherschutzorganisation. Umfangreiche, tagesaktuelle Informationen, Ratgeber, Studienliste, technische Details­­, Fallberichte etc.

    Kompetenzinitiative

    Die Wissenschaftsseite zum Thema und ­META-Ebene der Auseinandersetzung­­.
  • Kinder und Mobilfunk

    Medizinische, biologische und pädagogische Fakten zum Thema. Information - Ratschläge - Schutz. Für Eltern, Jugend und Kinder.
  • Der Mast muss weg!

    Die Seite der politisch stärksten BI im Land. Klare Worte für ein klares Problem! 
  • Informationsportal Brummen

    Von der Münchener Initiative „Brummfreies Europa/ Hum in Europe". Sehr gute Seite.
  • PulsSchlag

    "Baumschäden durch Hochfrequenzbelastung" - ­die Seite zum Thema.

Überall das Gleiche

Andere Länder - andere Sprachen - gleiches Problem:

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Mobilfunkvorsorgekonzept

Kommunale Planungshoheit erlangen

05.03.2010 - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in zwei Entscheidungen vom 2. August 2007 (1 BV 05.2105 und 1 BV 06.464) bestätigt, dass Kommunen Standorte von Mobilfunksendeanlagen so auswählen können, dass von diesen geringer Belastungen ausgehen als dies nach den Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zulässig wäre.

Damit besteht nun die Möglichkeit, in den wesentlichen Fragen der baulichen Ausgestaltung der Mobilfunkversorgung die Planungshoheit zu erlangen. Hiermit kann der völlig außer Rand und Band geratene Antennenwildwuchs eingedämmt, und ein Teil des ganzen Prozesses im Rahmen der kommunalen Handlungskompetenz, wieder auf eine allgemeinverständlich demokratische Grundlage gestellt werden.

Es wäre zwar einfacher und richtiger wenn die Bundesgesetzgebung das Bau-Planungsrecht wieder zu Gunsten der kommunalen Planungshoheit ändern, die Grenzwerte massiv Senken, eine Vorsorgeplanung vorschreiben und grundsätzlich dafür sorgen würde, das diese hochtoxische Mikrowellentechnik durch eine neue, gesundheits- und naturverträglichere Technologie zeitnah abgelöst wird. Aber dieser Weg ist, zumindest zurzeit, noch ein sehr steiniger und hilft nicht in den tagespolitischen kommunalen Auseinandersetzungen.   

Rechtsanwaltliche Darstellung der Handlungsschritte

Der Rechtsberater der Gemeinde Aßling, Rechtsanwalt Frank Sommer, aus der Kanzlei Meidert & Kollegen aus München, stellt in seiner Präsentation "Die Rechtslage der kommunalen Mitwirkung bei der Mobilfunkversorgung" beispielhaft vor, was eine Kommune wie tun kann und auch was sie von vornherein an "blindem Aktionismus" sein lassen sollte.

Die wichtigsten Schritte

Zur Umsetzung eines Mobilfunkvorsorgekonzeptes sind wesentliche Schritte zu beachten. Der Weg ist nicht einfach und auch nicht billig aber was ist die Alternative?

  1. Beschlussfassung zur Erstellung eines Mobilfunk-Vorsorgekonzeptes
    • ggf. sofortiger Aufstellungsbeschluss zur Bearbeitung des Flächennutzungsplans und betroffener Bebauungs­plangebiete
    • ggf. Erlass ­von Veränderungssperren
  2. Beauftragung von spezialisierte Planungsbüros
    • Bestandsaufnahme (Senderkataster, Simulation der vorhandenen Strahlenbelastung, Prüfung der Versorgunsabdeckung ...)
    • Bedarfsplanung (in Zusammenarbeit mit den Betreibern)
    • Standortfindung (Simulationsberechnungen zu möglichen Standorten)
  3. Definition der Grundversorgung
    • z.B. Klärung der Frage ob eine vollständige In-Hausversorgung erzielt werden muss (die volle Durchstrahlung jeglicher Baumasse, auch am Rande jeder Funkzelle und/oder hinter dicken Stadtmauern)
    • Festlegung sensibler Bereiche (Definitionsempfehlung: Wo sich Menschen länger aufhalten können.)
  4. Ausweisung von Positivstandorten
    • Nach dem ALARA-Prinzip (as low as reasonable achievable - so gering wie angemessen möglich)
    • Verfolgen alternativer technischer Konzepte (z.B. Pico-, Femtozellen wo Außenversorgung nicht möglich; Roaming als Grundprinzip, usw)
  5. Ausschluss in den übrigen Bereichen
  6. Ab-, Umbau der vorhandenen Anlagen nach Auslaufen der Alt-Verträge
    • Öffentlichkeitsarbeit zur rechtzeitigen Kündigung von Alt-Verträgen
    • Betreibergespräche zum vorzeitigen Umbau bestehender Innerortsanlagen
    • weiteres siehe auch: Sofortmaßnahmen

Rechtliche Rahmenbedingungen & der Vorsorgeanlass

Zur Umsetzung eines kommunalen Mobilfunkvorsorgekonzeptes finden Sie im folgenden wichtige Texte mit teils rechtlich gesicherten Ausarbeitungen zum Thema (Logo-Zeichen anklicken oder siehe Anhänge):

Ein Text von Bernd Imfried Bu­dzinski, Richter am VG-Freiburg „Schutz ohne Vorsorge – durch die 26. BImSchV oder schützende Vorsorge durch gemeindliche Bauleitplanung". Eine sehr gute Zusammenfassung der (zwingenden) Gründe zur Erstellung einer Kommunalen-Vorsorgeplanung.

Dazu eine Meldung aus Attendorn von 2008 welches die Wichtigkeit des Urteils des Bayerischen VGH vom April 2007 kommentiert. Die Stadt, die als erstes, noch vor dem VGH-Urteil ein umfassendes Mobilfunkvorsorgekonzept verfolgte und sich von der Macht der Betreiber nicht schrecken lies.

Das Rechtsgutachten von Wurster/Wirsing/Kupfer für die Stadt Ravensburg (3MB). Die Ausführungen sind hier vor allem ab Seite 40 von Interesse. Bei den Erläuterungen zu den Ergebnissen des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms siehe Punkt 2.8 der nächsten Anlage.

Eine Zusammenfassung offizieller Statements von 2009 "Schwerwiegende Gründe ...", welche aufzeigt, warum eine Vorsorgeplanung dringend geboten ist. Unser Papier verweißt unter 2.2 auf die nächste Anlage, der Entschließung des EU-Parlaments vom 2009.

In Anlage der Gesamttext der Entschließung des EU-Parlaments als unterstützende Argumentation zum Aufbau einer rechtlich gesicherten Begründung bei der Erstellung von Mobilfunkvorsorgekonzepten.

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Eine Liste von spezialisierten Rechtsanwälten, eine Liste von Planungsbüros für Simulationsberechnungen, sowie eine Auflistung von Städten, die bereits ein Mobilfunkvorsorgekonzept verfolgen (unterschiedlicher Art und Ausprägung), soll noch eingestellt werden.

AnhangGröße
Budzinski_Schutz_ohne_Vorsorge_07-08.pdf233.04 KB
Bahnbrechendes-Urteil_Kommentar-Attendorn.pdf94.39 KB
Ravensburg_Rechtsgutachten_Mobilfunk_WWK_09-09.pdf3.05 MB
SchwerwiegendeGruende_Vers05_Hbg.pdf245.41 KB
EU_Entschliessung_2009-04-02.pdf120.49 KB
Praesentation_RA-Sommer_Assling_081009a.pdf2.38 MB