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- Deutschland: Bundesnetzagentur
- Österreich: www.senderkataster.at
- Schweiz: www.funksender.ch
- Südtirol: www.silbernagl.biz
- Frankreich: www.cartoradio.fr
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Südtirol will aufklären

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Gemeindevertretung macht Rückzieher - Mast in Betrieb
Gärtringen
"Die spinnen die Römer!" - LRA: Sendeanlage fügt sich "harmonisch" ins Ortsbild
24.04.2011 - Das Landratsamt hat den Widerspruch eines der der am stärksten betroffenen Nachbarn abgelehnt und verstrickt sich in Widersprüche zu älteren Aussagen.
Filmreifer Krimi - 3. Akt
Prof. Lerchl darf nicht mitspielen
Kleiner Eklat zu Beginn des dritten Aktes:
Der Hauptdarsteller im Stück - Versuch zur Versenkung der kritischen Mobilfunkforschung - Prof. Dr. Alexander Lerchl, oberster (Ver-) Strahlungsschützer im Land, wird von der WHO wegen Befangenheit nicht eingeladen.
Grundlagen
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Diagnose-Funk
Die EMF-Verbraucherschutzorganisation. Umfangreiche, tagesaktuelle Informationen, Ratgeber, Studienliste, technische Details, Fallberichte etc.Kompetenzinitiative
Die Wissenschaftsseite zum Thema und META-Ebene der Auseinandersetzung. -
Kinder und Mobilfunk
Protal für für Pädagogen, Eltern, Jugend und Kinder. Tipps zum verantwortungsvollen Umgang mit der Technik.
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Der Mast muss weg!
Die Seite der politisch stärksten BI im Land. Klare Worte für ein klares Problem! -
Informationsportal Brummen
Von der Münchener Initiative „Brummfreies Europa/ Hum in Europe". Sehr gute Seite. -
PulsSchlag
"Baumschäden durch Hochfrequenzbelastung" - die Seite zum Thema.
Überall das Gleiche
Andere Länder - andere Sprachen - gleiches Problem:
- Holland: StopUMTS & Milieuziektes
- Belgien: www.001.be.cx
- England: Powerwatch & Tetrawatch & Mastsanity
- Frankreich: Next up news & Robin de Toits
- Spanien: www.avaate.org
- USA: Electromagnetichealth & Microwavenews
Grenzwertemärchen
Bei der Festlegung der Grenzwerte wurde keine Vorsorge gegen Gesundheitsgefährdungen berücksichtigt.
Dies bestätigte der Bundesgerichtshof in zwei vom Rechtsanwalt Dietmar Freund betreuten Verfahren am 13.02.2004 (BGH13.02.2004). Trotzdem wurden diese Grenzwerte vom BGH herangezogen, um Ansprüche auf Reduzierung der Gefährdung durch Mobilfunk zurückzuweisen.
In drei weiteren vom Rechtsanwalt Freund betreuten Verfahren bestätigte auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 24.01.2007); die fehlende Vorsorge in der Verordnung. Obwohl der BGH am 30.03.2006 (BGH30.03.2006) außerdem bestätigte, dass die Anlagen zu gravierendem Wertverlust führen können, äußerte das BVerfG in seinen Beschlüssen vom 24.01.2007, dass dies wegen behördlicher Zulassung nicht relevant sei obgleich es in
diesen Verfahren gerade um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung einer solchen Anlage ging.
Eine prägnante Kritik an einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 03.07.2007 (EGMR 03.07.2007) äußerte demgemäß auch Bernd Irmfrid Budzinski Richter am Verwaltungsgericht Freiburg (a.D. seit Mitte 2010) (NVwZ 2009, 160-162).
"Die Gewichtung der wissenschaftlichen Ergebnisse spricht gegenwärtig sehr viel mehr zu Gunsten der Empfehlung und Durchsetzung von Vorsorgemaßnahmen als dagegen. Entwarnung, wie sie von offizieller Seite betrieben wird, ist bei dieser Sachlage völlig fehl am Platze. Darüber sollte die Bevölkerung aufgeklärt werden."
Prof. Dr. med. Franz Adlkofer, Neue Rheinische Zeitung, NRhZ Online 11.03.2009





